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Leistungsbegrenzung bei PV-Anlagen – Was ist das und was gilt es zu beachten?
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erfreuen sich großer Beliebtheit – sie sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und ermöglichen es Hausbesitzern, eigenen Strom umweltfreundlich zu erzeugen. Doch wer sich mit der Planung und dem Betrieb einer PV-Anlage beschäftigt, stößt früher oder später auf das Thema „Leistungsbegrenzung“. Besonders die sogenannte 70%-Regelung hat in den vergangenen Jahren für Diskussionen gesorgt. Aber was genau steckt dahinter? Welche Regelungen gelten aktuell? Und was ändert sich 2025? In diesem Beitrag klären wir, was bei der maximalen Energieabgabe von PV-Anlagen zu beachten ist.
Was bedeutet Leistungsbegrenzung bei Photovoltaikanlagen?
Die Leistungsbegrenzung, auch als Wirkleistungsbegrenzung bezeichnet, beschreibt eine Regelung, die vorschreibt, wie viel der theoretisch möglichen elektrischen Leistung einer PV-Anlage tatsächlich ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf. Dabei geht es darum, Netzüberlastungen zu vermeiden, denn an sonnigen Tagen produzieren viele kleine Anlagen gleichzeitig Strom, was zu einer Belastung der lokalen Verteilnetze führen kann. Die gängigste Form war über Jahre hinweg die sogenannte 70%-Regelung. Sie besagte, dass maximal 70 Prozent der Nennleistung der Solarmodule als Wirkleistung eingespeist werden dürfen, entweder durch eine technische Drosselung des Wechselrichters oder durch den Einsatz eines Energiemanagementsystems.
Die 70%-Regelung - warum wurde sie eingeführt?
Die 70%-Regelung galt bis vor Kurzem für alle neuen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt (kWp). Ziel war es, die Netzstabilität zu gewährleisten und die Einspeisespitzen zu begrenzen. Die Annahme dahinter: PV-Anlagen erreichen nur selten ihre maximale Leistung, insbesondere in unseren Breiten ist das nur an sehr klaren, sonnigen Tagen der Fall. In der Praxis bedeutete das: Der Ertragseinbruch durch die Begrenzung fiel meist gering aus, während gleichzeitig das Stromnetz geschont wurde. Kritiker bemängelten jedoch, dass gerade in Zeiten hoher Sonneneinstrahlung und hohem Strombedarf wertvolle Solarenergie ungenutzt blieb. Der Eigenverbrauch konnte diesen Verlust nicht immer ausgleichen, und für viele Betreiber wirkte die Regelung wie eine künstliche Hürde.
Was ändert sich 2025?
Ab dem Jahr 2025 kommt es zu wesentlichen Änderungen im Umgang mit der Wirkleistungsbegrenzung. Der Gesetzgeber reagiert auf die zunehmende Zahl von PV-Anlagen und die technischen Fortschritte bei Netzmanagement und Speichertechnologie. Ein zentraler Punkt: Die verpflichtende 70%-Regelung für Neuanlagen entfällt vollständig. Bereits seit Januar 2023 wurde die Begrenzung für neue Anlagen bis 25 kWp aufgehoben. Ab 2025 sollen nun auch Bestandsanlagen, die bisher zur Drosselung verpflichtet waren, von der Regelung befreit werden – allerdings nur, wenn keine anderen Netz stabilisierenden Maßnahmen erforderlich sind. Diese Änderung bedeutet für viele Betreiber einen Effizienzgewinn, da die Anlagen bei optimalen Bedingungen ihre volle Leistung einspeisen können.
Gilt die Begrenzung überhaupt noch?
Die Begrenzung gilt nicht mehr in der pauschalen Form der 70%-Regelung. Stattdessen liegt der Fokus künftig stärker auf einer intelligenten Steuerung. Netzbetreiber dürfen weiterhin Eingriffe verlangen, etwa im Rahmen des Einspeisemanagements (§13 EnWG). Diese erfolgen dann gezielt und situationsabhängig, beispielsweise über Fernsteuerung durch den Netzbetreiber oder durch Einsatz von intelligenten Messsystemen und Steuerboxen. Außerdem wird die Integration von Stromspeichern gefördert. Anlagenbetreiber können überschüssigen Solarstrom künftig zwischenspeichern und bei Bedarf selbst nutzen – ein wichtiger Schritt zur Netzunabhängigkeit und Eigenverbrauchsoptimierung. Die technische Grundlage dafür schaffen moderne Wechselrichter und Energiemanagementsysteme.
Was bedeutet das für Betreiber älterer Anlagen?
Für viele Betreiber, deren Anlagen zwischen 2012 und 2022 installiert wurden, galt bisher eine feste Wirkleistungsbegrenzung. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen entfällt diese Vorgabe zunehmend. Wer von der Befreiung profitieren möchte, sollte sich bei seinem Netzbetreiber informieren und ggf. ein Update der Anlagentechnik oder eine entsprechende Freischaltung prüfen lassen. Wichtig ist auch, dass die Aufhebung der Begrenzung nicht automatisch erfolgt. In vielen Fällen ist ein aktiver Schritt seitens des Anlagenbetreibers nötig, etwa durch Antragstellung oder Anpassung der Konfiguration. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen auf bestehende Förderungen (z. B. EEG-Vergütung) sorgfältig geprüft werden.
Welche Vorteile bringt die Abschaffung der Begrenzung?
Die Aufhebung der 70%-Regelung bringt gleich mehrere Vorteile. Erstens kann der erzeugte Strom effektiver genutzt werden, was den Eigenverbrauch erhöht und die Stromkosten senkt. Zweitens steigert die Maßnahme den wirtschaftlichen Ertrag der Anlage – gerade bei sehr guten Einstrahlungsbedingungen, wenn sonst die Leistung gedrosselt würde. Drittens fördert die vollständige Einspeisung auch die Stromversorgung insgesamt, denn sie macht mehr erneuerbare Energie verfügbar. Nicht zuletzt bedeutet der Wegfall der festen Drosselung einen Schritt hin zu mehr technischer Flexibilität. Betreiber können ihre Anlagen dynamischer steuern und besser auf Marktpreise, Lastspitzen oder Netzzustände reagieren, insbesondere mit einem intelligenten Energiemanagementsystem.
Worauf sollten Anlagenbetreiber jetzt achten?
Trotz der Abschaffung der pauschalen Leistungsbegrenzung bleibt Aufmerksamkeit gefragt. Denn nicht jede Anlage ist sofort von der Regelung befreit. Wer plant, eine bestehende Anlage umzurüsten oder neu zu installieren, sollte sich umfassend beraten lassen, etwa durch einen Fachbetrieb oder den örtlichen Netzbetreiber. Wichtig ist auch, die Kompatibilität der Wechselrichter und der Messsysteme zu prüfen, da bei älteren Anlagen häufig keine Fernsteuerbarkeit vorhanden ist. Außerdem kann es bei manchen Netzbetreibern Übergangsfristen oder individuelle Vorgaben geben. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und in die Netzanschlussverträge. Auch steuerliche oder förderrechtliche Fragen sollten bei geplanten Änderungen berücksichtigt werden.
Mehr Freiheit und Effizienz für Photovoltaikanlagen
Die Leistungsbegrenzung war über Jahre hinweg ein fester Bestandteil der deutschen Photovoltaik Politik. Mit der schrittweisen Aufhebung dieser Regelung reagiert der Gesetzgeber auf den wachsenden Anteil an Solarstrom, neue technische Möglichkeiten und den Bedarf nach mehr Flexibilität. Für viele Betreiber bedeutet das eine lohnende Verbesserung: Die PV-Anlagen können künftig effizienter arbeiten, ihre volle Leistung ausschöpfen und so zu einer stabileren, nachhaltigeren Stromversorgung beitragen. Wer bereits eine Anlage besitzt oder über eine Neuanschaffung nachdenkt, sollte sich frühzeitig mit den aktuellen Rahmenbedingungen vertraut machen. Mit einer modernen, gut geplanten Anlage und einem intelligenten Managementsystem steht einer zukunftssicheren und wirtschaftlichen Nutzung der Sonnenenergie nichts mehr im Weg.
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