E-Check

PRÜFUNG ORTSVERÄNDERLICHE BETRIEBSMITTEL NACH DGUV VORSCHRIFT 3

Für wen ist der E-Check?

    • Eigentümer
    • Vermieter
    • Mieter
    • Mieter
    • Hausverwaltung
    • Büros
    • Industrie
    • Gastronomie

Warum E-Check?

    • Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause und Betrieb
    • Schadensprävention
    • Energiesparen
    • Überspannungsschutz
    • Schadensersatzansprüche durch Nachweis für Ihre Versicherung

Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel:

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker
  • Elektrische Werkzeuge und Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.